Häufig gestellte Fragen und die Antworten zur Gründung des Vereins Männerpfade e.V.

1. Warum gründen wir überhaupt einen Verein?

Männerpfade ist seit 2012 unter dem Dach von St. Martin in München aktiv, doch diese Zusammenarbeit wird in der bisherigen Form nicht mehr lange möglich sein. Der Verein soll deshalb eine eigenständige, tragfähige und gemeinnützige Struktur schaffen, damit Männerpfade auch in Zukunft verlässlich weiterbestehen kann.

2. Warum ist der Zeitpunkt jetzt wichtig?

St. Martin befindet sich selbst in einer Umbruchphase: Das Gebäude wird mittelfristig anders genutzt, und auch die inhaltliche und strukturelle Ausrichtung verändert sich. Der Vorstand von St. Martin hat uns daher nahegelegt, uns unabhängig zu machen und einen eigenen Verein zu gründen.

3. Was macht die Arbeitsgruppe Vereinsgründung?

Die Vereinsgründung ist ein Schritt, den organisatorischen Rahmen selbst zu gestalten und die Verantwortung für die Zukunft bewusster zu übernehmen.

Im März 2026 hat sich eine Arbeitsgruppe zur Vereinsgründung gebildet.

Die Arbeit gliedert sich in drei Bereiche:

  •    Satzung, Vereinszweck und Mitgliedschaft.
  •    Formale und rechtliche Fragen wie Finanzamt, Notar, Rechtsbeistand, Vorstand und Gründungsmitglieder.
  •    Die Frage, wie der Verein in Männerpfade eingebunden wird und welche Rolle er im Verhältnis zu Hüterrat, Mitgliederversammlung und Veranstaltungen einnimmt.

4. Was ist der aktuelle Stand?

Ziel ist es, bis Sommer 2026 einen ersten Satzungsentwurf vorzulegen und bis Ende 2026 die Vereinsgründung samt Gemeinnützigkeit möglichst abzuschließen.

Die Arbeitsgruppe hat die Arbeit weitestgehend abgeschlossen, der Satzungsentwurf liegt vor und ist vom FA Borna hinsichtlich Gemeinnützigkeit akzeptiert. Die Gründungsversammlung Anfang August ist in Vorbereitung. Wenn Sie erfolgreich ist folgt die Anmeldung beim Register/Amtsgericht Leipzig über einen Notar.

Über Zwischenergebnisse wird im Newsletter laufend informiert.

5. Warum braucht es einen eigenen Verein?

Der Verein schafft den rechtlichen Rahmen für:

  • Verwaltung der Finanzen von Männerpfade
  • Gemeinnützgkeit / Entgegennahme von Spenden und Ausstellung von Spendenbescheinigungen
  • Versicherungsrechtliche Absicherung von Veranstaltungen
  • Geschäftsbeziehungen nach außen wie:
    • eigenes Konto
    • Aufträge und Abrechnung für Veranstaltungen (Gelände, Zelt etc.)

6. Wer kann im Verein Mitglied werden?

Die Satzung sieht im § 3 folgendes vor:
Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.

Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand
entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung
des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen.

Der Antragsteller kann gegen seine Ablehnung Berufung bei der
Mitgliederversammlung einlegen, die sodann abschließend über die Aufnahme
entscheidet.

7. Wie hoch wird der Mitgliedsbeitrag sein?

Der Satzungsentwurf sieht im § 5 folgendes vor:
„Von den Mitgliedern können Beiträge erhoben werden. Die Höhe und Fälligkeit der
Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.“


8. Was passiert mit Spenden und Vereinsvermögen?

Das Vermögen von Männerpfade wird auf das Konto des Vereins Männerpfade e.V. übertragen.
Der Vermögensübergang ist für den Jahreswechsel 2026/27 geplant.
Bis dahin erfolgen alle Abrechnungen und Spenden / Spendenbescheinigungen über St. Martin.

9. Ist der Verein nur ein formaler Rahmen?

Das ist eine zentrale Frage, die noch geklärt wird. Möglich ist, dass der Verein vor allem die formale Hülle bildet, ähnlich wie bisher St. Martin. Ebenso denkbar ist eine engere Verbindung mit der praktischen Arbeit von Männerpfade. Genau diese Balance wird derzeit erarbeitet.

10. Bleibt die Vereinsarbeit schlank?

Es ist ein wichtiges Ziel, die Vereinsstruktur so einfach und schlank wie möglich zu halten.

11. Verlagert sich durch den Verein alles auf die Vereinsebene?

Bisherige Strukturen wie Ratsversammlung, Hüterrat, Ältestenrat sollen bestehen bleiben. Im weiteren Prozess soll deshalb bewusst darauf geachtet werden, welche Themen zum Verein gehören und welche bei Männerpfade selbst bleiben.

12. Wie wird das Zusammenspiel zwischen Vorstand und Hüterrat geregelt?

Es braucht klare Zuständigkeiten und eine gute Abstimmung, damit beide Ebenen sinnvoll zusammenarbeiten.
Formale Aufgaben und die Verwaltung der Finanzen werden Aufgaben des Vereins / des Vorstandes sein.
Dies wie auch das Zusammenspiel von Ratsversammlung und Mitgliederversammlung wird Thema auf der kommenden Ratsversammlung sein.

13. Wie wird mit der bisherigen Verbindung zu St. Martin umgegangen?

Wir sind dankbar für die langjährige Unterstützung durch St. Martin. Das haben wir in den Gesprächen mit St. Martin immer wieder zum Ausdruck gebracht. Künftig werden wir zu Männerthemen gerne mit St. Martin kooperieren.
Wir wollen den Übergang würdig gestalten, z.B. im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung von St. Martin.